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831.921 SVA CH-AG

§ 13 Organisationsreglement der SVA Aargau - Zusammensetzung und Entscheidfindung

Geschäftsleitung
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§ 13 Organisationsreglement der SVA Aargau · Zusammensetzung und Entscheidfindung

1. Die Geschäftsleitung besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern und setzt sich zusammen aus

a) * der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden,

b) * der Leiterin oder dem Leiter der Ausgleichskasse,

c) * der Leiterin oder dem Leiter der IV-Stelle,

d) * weiteren von der Verwaltungskommission bezeichneten Mitgliedern.

2. ...

3. Die oder der CEO hat den Vorsitz und trifft, falls sich die Geschäftsleitung nicht einig ist, den Endentscheid.

4. Die abschliessende Kompetenz bei sozialversicherungsrechtlichen Entscheidungen liegt bei der Leitung der Ausgleichskasse beziehungsweise der IV-Stelle.

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