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831.921 SVA CH-AG

§ 12 Organisationsreglement der SVA Aargau - Vorsitz

Geschäftsleitung
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§ 12 Organisationsreglement der SVA Aargau · Vorsitz

1. Die Direktorin oder der Direktor leitet die SVA Aargau als Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO).

2. Die oder der CEO

a) beaufsichtigt die Aufgabenerfüllung der Mitglieder der Geschäftsleitung und verantwortet die Zielvereinbarungen und die jährliche Beurteilung auf Basis der Unternehmensziele,

b) * ...

c) * bezeichnet eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

d) * ...

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