§ 11 Organisationsreglement der SVA Aargau - Ausschüsse
§ 11 Organisationsreglement der SVA Aargau · Ausschüsse
1. Die Verwaltungskommission führt mindestens die in den PCG-Richtlinien vorgesehenen Ausschüsse. Sie kann zur Vorbereitung ihrer Geschäfte weitere Ausschüsse führen.
2. Den Ausschüssen stehen Entscheidkompetenzen zu. Beschlüsse sind zu protokollieren und den Mitgliedern der Verwaltungskommission umgehend zur Kenntnis zu bringen und wenn notwendig an der nächsten Sitzung der Verwaltungskommission zu erwahren.
3. Die Präsidentin oder der Präsident kann in einem oder mehreren Ausschüssen Einsitz nehmen, nicht aber einen Vorsitz übernehmen. Das zuständige Mitglied der Geschäftsleitung nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse teil.
4. Die Ausschüsse können nach Vorinformation der Direktorin oder des Direktors interne und externe Fachpersonen zu Sitzungen einladen.