831.921
SVA
CH-AG
§ 10 Organisationsreglement der SVA Aargau - Die Präsidentin oder der Präsident
Die Verwaltungskommission
§ 10 Organisationsreglement der SVA Aargau · Die Präsidentin oder der Präsident
1. Der Präsidentin oder dem Präsidenten der Verwaltungskommission stehen folgende Aufgaben und Kompetenzen zu
a) * Vorbereitung aller Geschäfte der Verwaltungskommission und Leitung der Sitzungen der Verwaltungskommission,
b) * ...
c) Wahrnehmung der Entscheidungs- und Überwachungsaufgaben, die ihr oder ihm von der Verwaltungskommission zugewiesen sind,
d) * Vorbereitung des Wahlgeschäfts Erneuerung der Verwaltungskommission,
e) * Vorbereitung der Wahl der Direktorin oder des Direktors.
2. Die Präsidentin oder der Präsident wird im Verhinderungsfall durch die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten oder durch ein anderes Mitglied der Verwaltungskommission vertreten.