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831.315 ELKV-AG CH-AG

§ 2 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV-AG) - Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 ELKV-AG · Voraussetzungen für die Kostenübernahme

1. Die Krankheits- und Behinderungskosten müssen der Ergänzungsleistungen beziehenden Person oder den in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogenen Personen selber erwachsen sein.

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