831.315
ELKV-AG
CH-AG
§ 2 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV-AG) - Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 ELKV-AG · Voraussetzungen für die Kostenübernahme
1. Die Krankheits- und Behinderungskosten müssen der Ergänzungsleistungen beziehenden Person oder den in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogenen Personen selber erwachsen sein.