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831.100 SVAG CH-AG

§ 2 Gesetz über die SVA Aargau (SVAG) - Aufgaben

Sozialversicherungsanstalt
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§ 2 SVAG · Aufgaben

1. Die SVA Aargau schafft die Voraussetzungen für den koordinierten Vollzug des AHVG durch die Ausgleichskasse sowie des IVG durch die IV-Stelle. Sie stellt diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Dienste sowie die personellen, räumlichen und technischen Mittel zur Verfügung.

2. Ausgleichskasse und IV-Stelle vollziehen ihre Aufgaben im Rahmen der SVA Aargau selbstständig. Sie sind nach Massgabe der bundesrechtlichen Regelung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

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