831.100
SVAG
CH-AG
§ 2 Gesetz über die SVA Aargau (SVAG) - Aufgaben
Sozialversicherungsanstalt
§ 2 SVAG · Aufgaben
1. Die SVA Aargau schafft die Voraussetzungen für den koordinierten Vollzug des AHVG durch die Ausgleichskasse sowie des IVG durch die IV-Stelle. Sie stellt diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Dienste sowie die personellen, räumlichen und technischen Mittel zur Verfügung.
2. Ausgleichskasse und IV-Stelle vollziehen ihre Aufgaben im Rahmen der SVA Aargau selbstständig. Sie sind nach Massgabe der bundesrechtlichen Regelung zur Zusammenarbeit verpflichtet.