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§ 5 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) - Unterstützung des Kantons

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§ 5 Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG · Unterstützung des Kantons

1. Der Kanton kann Unterstützung bieten, zum Beispiel durch Erstellung eines Leitfadens.

2. Er kann damit Dritte beauftragen.

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