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815.200 CH-AG

§ 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Kantonale Familienausgleichskasse

Organisation und Zuständigkeiten
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§ 7 EG Familienzulagengesetz, EG FamZG · Kantonale Familienausgleichskasse

1. Die Geschäftsführung der kantonalen Familienausgleichskasse wird der kantonalen Ausgleichskasse der SVA Aargau übertragen.

2. ...

3. Der kantonalen Familienausgleichskasse obliegt die Kontrolle über die Kassenzugehörigkeit der einzelnen Arbeitgebenden.

4. Der Kanton entschädigt auf der Grundlage eines Leistungsvertrags die kantonale Familienausgleichskasse für deren besondere Aufgaben.

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