815.200
CH-AG
§ 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Streitigkeiten
Allgemeines
§ 5 EG Familienzulagengesetz, EG FamZG · Streitigkeiten
1. Das zuständige Departement entscheidet Streitigkeiten über Kassenzugehörigkeit und Unterstellung.