811.621
VEA
CH-AG
§ 1 Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne - Zuständigkeit
Tripartite Kommission
§ 1 Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, VEA · Zuständigkeit
1. Die Tripartite Kommission (TPK) ist zuständig für den Vollzug
a) der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit,
b) des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne - Zuständigkeit
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