787.350
CH-AG
§ 2 Dekret zum Schutze der Hallwilerseelandschaft (Hallwilerseeschutzdekret) - Schutzplan
§ 2 Hallwilerseeschutzdekret · Schutzplan
1. Besonders erhaltenswerte Gebiete der Hallwilerseelandschaft in den Gemeinden Beinwil am See, Birrwil, Boniswil, Seengen, Meisterschwanden und Fahrwangen werden unter Schutz gestellt.
2. Das geschützte Gebiet wird in die Wasserzone, die Reservatszone, die Sperrzone, die Schutzzone und die Spezialzone unterteilt.
3. Für die Zonenabgrenzung gilt der Schutzplan Hallwilersee im Massstab 1:5'000. Er ist Bestandteil dieses Dekretes und liegt in den Gemeinden öffentlich zur Einsicht auf. Für die Wasserzone bleibt die spätere Vermarkung vorbehalten.