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787.331 RTV CH-AG

§ 6 Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV) - b) Flachsee

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§ 6 Reusstalverordnung, RTV · b) Flachsee

1. Jedes Betreten des Gebietes des Flachsees Unterlunkhofen ist, vorbehältlich der Absätze 2 und 3, untersagt. Das gilt insbesondere für den Bootsverkehr, das Baden und das Fischen.

2. Für Ausnahmen von Beschränkungen der Schifffahrt gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Schifffahrt vom 26. Januar 1981.

3. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt kann das Befischen des Flachsees nach Anhörung der Fischereikommission Bremgarten und der Stiftung Reusstal ausnahmsweise bewilligen, wenn aussergewöhnliche Umstände dies erfordern.

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