Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
787.331 RTV CH-AG

§ 4 Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV) - d) Organisation der Arbeiten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Reusstalverordnung, RTV · d) Organisation der Arbeiten

1. Die notwendigen Nutzungs- und Unterhaltsarbeiten werden jährlich durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt angeordnet, soweit hierüber nicht bereits Verträge mit Dritten abgeschlossen sind. Die Arbeiten sind nach Möglichkeit ansässigen Landwirten zu übertragen.

2. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt kann private Organisationen mit der Planung und Durchführung beauftragen.

← § 3 Reusstalverordnung, RTV Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV) - Naturschutzzonen a) Verbot von Beeinträchtigungen § 5 Reusstalverordnung, RTV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →