787.331
RTV
CH-AG
§ 4 Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV) - d) Organisation der Arbeiten
§ 4 Reusstalverordnung, RTV · d) Organisation der Arbeiten
1. Die notwendigen Nutzungs- und Unterhaltsarbeiten werden jährlich durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt angeordnet, soweit hierüber nicht bereits Verträge mit Dritten abgeschlossen sind. Die Arbeiten sind nach Möglichkeit ansässigen Landwirten zu übertragen.
2. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt kann private Organisationen mit der Planung und Durchführung beauftragen.