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787.331 RTV CH-AG

§ 11 Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV) - Inkrafttreten

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§ 11 Reusstalverordnung, RTV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 9. Mai 1983 in Kraft. Sie ist in der Gesetzessammlung zu publizieren.

2. Die Sondervorschriften gemäss § 5 Abs. 3-5 dieser Verordnung treten vorbehältlich § 11 Abs. 3 am 1. April 1986 in Kraft.

3. Für das Wasservogelschutzgebiet im Umfang des Flachsees setzt der Regierungsrat die Sondervorschriften gemäss § 5 Abs. 3-5 dieser Verordnung in Kraft, sobald die Zustimmungen der betroffenen Jagdgesellschaften (§ 5 Abs. 2 des aargauischen Jagdgesetzes) vorliegen.

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