Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
787.331 RTV CH-AG

§ 10 Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Reusstalverordnung, RTV

1. Die Kommission wird vom Vorsitzenden einberufen.

2. Sie berät insbesondere folgende Fragen

a) Veränderungen und Eingriffe in den Wasserhaushalt der Reussebene;

b) Hochwassersicherheit;

c) Nutzungskonflikte und Erholungslenkung;

d) weitere Themen von regionaler Bedeutung.

3. Regierungsrat und Departement Bau, Verkehr und Umwelt können die Stellungnahme zu weiteren Gegenständen einholen, ebenso kann die Kommission von sich aus offene Fragen aufgreifen.

← § 9 Reusstalverordnung, RTV Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV) - Naturschutzzonen a) Verbot von Beeinträchtigungen § 11 Reusstalverordnung, RTV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →