787.331
RTV
CH-AG
§ 10 Verordnung zum Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstalverordnung, RTV)
§ 10 Reusstalverordnung, RTV
1. Die Kommission wird vom Vorsitzenden einberufen.
2. Sie berät insbesondere folgende Fragen
a) Veränderungen und Eingriffe in den Wasserhaushalt der Reussebene;
b) Hochwassersicherheit;
c) Nutzungskonflikte und Erholungslenkung;
d) weitere Themen von regionaler Bedeutung.
3. Regierungsrat und Departement Bau, Verkehr und Umwelt können die Stellungnahme zu weiteren Gegenständen einholen, ebenso kann die Kommission von sich aus offene Fragen aufgreifen.