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§ 4 Dekret über den Schutz der Landschaft und die Nutzung im Gebiet der Reusstalsanierung (Reusstaldekret, RTD)

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§ 4 Reusstaldekret, RTD

1. Die Nutzung des Waldes erfolgt nach den Vorschriften der Forstgesetzgebung. Sie nimmt durch standortgemässe Bewirtschaftung Rücksicht auf die landschaftliche Bedeutung des Reusstales.

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