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§ 9 Dekret zum Schutze des Landschaftsbildes der Lägern und des Geissberges (Lägernschutzdekret) - Inkrafttreten

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§ 9 Lägernschutzdekret · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt acht Tage nach der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft.

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