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§ 4 Dekret zum Schutze des Landschaftsbildes der Lägern und des Geissberges (Lägernschutzdekret) - Wald (gerastert)

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§ 4 Lägernschutzdekret · Wald (gerastert)

1. Der Wald (gerastert) untersteht der Forstgesetzgebung.

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