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787.311 CH-AG

§ 1 Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni

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§ 1 Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni

1. Zur Erhaltung der Fronwaldwiese in der Gemeinde Arni-Islisberg als Riedwiese wird die Nutzung in den drei im Schutzplan aufgeführten Zonen wie folgt geregelt

a) Zone A: Streueland (Kerngebiet des Reservates): Für den Fortbestand der schützenswerten Vegetation ist ein alljährlicher Streuschnitt erforderlich, der aber nicht vor dem 15. September erfolgen soll; absolutes Düngeverbot.

b) Zone B: Mähwiese (Bestandteil des innern Schutzgebietes): Weitere Bewirtschaftung als Mähwiese, erster Schnitt nicht vor dem 10. Juni; Düngeverbot: (Auf Zusehen hin wird gestattet, mit 200 kg/ha Thomasmehl jährlich zu düngen. Andere natürliche oder künstliche Dünger sind ausgeschlossen.)

c) Zone C: Waldgürtel (Pufferzone): Forstwirtschaftliche Bewirtschaftung im bisherigen Rahmen unter Begünstigung einer standortsgerechten Artenmischung. Die Begründung eines Waldreservates im südöstlichen Teil im Einvernehmen mit den Gemeinden bleibt vorbehalten.

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