787.100
CH-AG
Kanton Aargau 787.100
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
Gesetzestext (2 Artikel)
1. Die Reuss von Bremgarten (Au) bis zur Einmündung in die Aare ist von neuen energiewirtschaftlichen Anlagen frei zu halten. Durch Modernisierung bestehender Kraftwerke darf das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.
1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft.