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§ 68 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 68 V EG UWR · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. September 2008 in Kraft.

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