781.211
CH-AG
§ 43 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Ableiten von Emissionen
Luftreinhaltung
§ 43 V EG UWR · Ableiten von Emissionen
1. Auf die Mindesthöhe von Kaminen und Abluftkanälen, die nicht nach Anhang 6 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 berechnet werden können, finden die Empfehlungen des Bundes Anwendung.