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781.211 CH-AG

§ 40 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Solllagervolumen für Hof- und Recyclingdüngeranlagen

Siedlungsentwässerung
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§ 40 V EG UWR · Solllagervolumen für Hof- und Recyclingdüngeranlagen

1. Das Solllagervolumen für Hof- und Recyclingdünger beträgt

a) * 5 Monate für flüssigen Hof- und Recyclingdünger,

b) * 6 Monate für festen Hof- und Recyclingdünger,

c) 6 Monate für Betriebe, die bezogen auf die Nährstoffe Stickstoff oder Phosphor mehr als 50 % der Hofdünger abgeben müssen.

2. ...

3. Bestehende Betriebe mit 80 % oder mehr des Solllagervolumens gemäss Absatz 1 müssen nur saniert werden, wenn sie einen Neu- oder Umbau tätigen, der sich wesentlich auf den Hof- und Recyclingdüngeranfall oder das Abwasser auswirkt.

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