781.211
CH-AG
§ 40 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Solllagervolumen für Hof- und Recyclingdüngeranlagen
Siedlungsentwässerung
§ 40 V EG UWR · Solllagervolumen für Hof- und Recyclingdüngeranlagen
1. Das Solllagervolumen für Hof- und Recyclingdünger beträgt
a) * 5 Monate für flüssigen Hof- und Recyclingdünger,
b) * 6 Monate für festen Hof- und Recyclingdünger,
c) 6 Monate für Betriebe, die bezogen auf die Nährstoffe Stickstoff oder Phosphor mehr als 50 % der Hofdünger abgeben müssen.
2. ...
3. Bestehende Betriebe mit 80 % oder mehr des Solllagervolumens gemäss Absatz 1 müssen nur saniert werden, wenn sie einen Neu- oder Umbau tätigen, der sich wesentlich auf den Hof- und Recyclingdüngeranfall oder das Abwasser auswirkt.