Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.211 CH-AG

§ 31 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Genehmigungsverfahren für GEP und VGEP

Siedlungsentwässerung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (74 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 31 V EG UWR · Genehmigungsverfahren für GEP und VGEP

1. Geringfügige Änderungen im Sinne des Gesetzes sind namentlich

a) Änderungen der Entwässerungssysteme,

b) Änderungen innerhalb der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzone.

← § 30 V EG UWR Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Zweck § 32 V EG UWR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →