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§ 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Anforderungen an Abfallreglemente der Gemeinden

Abfälle und Deponien
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§ 2 V EG UWR · Anforderungen an Abfallreglemente der Gemeinden

1. Die Abfallreglemente der Gemeinden haben neben den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen die verursachergerechten Gebühren für die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung festzulegen.

2. Die Fixkosten können durch Erhebung einer Grundgebühr finanziert werden.

3. Für jene Fraktionen des Siedlungsabfalls, für die eine verursachergerechte Gebühr unverhältnismässig oder aufwändig wäre, kann eine Pauschalgebühr erhoben werden. Dabei soll in der Regel das Verursacherprinzip berücksichtigt werden.

4. Die Abgaben nach den Absätzen 1 bis 3 sind so zu wählen, dass die Ziele einer umweltgerechten Siedlungsabfallentsorgung nicht gefährdet werden.

5. Die kantonale Fachstelle, fortan Fachstelle, stellt ein Musterreglement zur Verfügung.

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