781.200
EGUWRDAC
CH-AG
§ 23 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Abwasserreglemente der Gemeinden
Siedlungsentwässerung
§ 23 EG Umweltrecht, EG UWR · Abwasserreglemente der Gemeinden
1. Die Gemeinden erheben für die Abwasserentsorgung Abgaben nach dem Verursacherprinzip.
2. Sie regeln die Abwasserentsorgung und deren Finanzierung in einem Gemeindereglement. Der Regierungsrat kann diesbezügliche Anforderungen durch Verordnung festlegen.