781.200
EGUWRDAC
CH-AG
§ 22 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Abwasserkataster
Siedlungsentwässerung
§ 22 EG Umweltrecht, EG UWR · Abwasserkataster
1. Die Gemeinden führen einen Abwasserkataster über alle öffentlichen und privaten Anlagen.