Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.200 EGUWRDAC CH-AG

§ 2 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Entsorgung der Siedlungsabfälle

Abfälle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 EG Umweltrecht, EG UWR · Entsorgung der Siedlungsabfälle

1. Die Gemeinden sind für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich.

2. Sie erheben für die Sammlung, den Transport und die Entsorgung der Abfälle Abgaben nach dem Verursacherprinzip.

3. Sie regeln die Abfallentsorgung und deren Finanzierung in einem Gemeindereglement. Der Regierungsrat kann diesbezügliche Anforderungen durch Verordnung festlegen.

← § 1 EG Umweltrecht, EG UWR Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern - Zweck § 3 EG Umweltrecht, EG UWR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →