773.330
CH-AG
§ 4 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG - Aufsicht
§ 4 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG · Aufsicht
1. Über die Erfüllung des Leistungsauftrages hat die AEW Energie AG dem Regierungsrat jährlich Rechenschaft abzulegen.
2. Wird der Leistungsauftrag nicht erfüllt, trifft der Regierungsrat die notwendigen Massnahmen.