773.330
CH-AG
§ 3 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG - Besondere Aufgaben
§ 3 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG · Besondere Aufgaben
1. Der Regierungsrat kann der AEW Energie AG mit Vertrag die Erfüllung von besonderen Aufgaben gegen Entschädigung übertragen. Die Höhe der Abgeltung der damit verbundenen Kosten ist im Vertrag marktkonform festzulegen.
2. Der Grosse Rat kann die AEW Energie AG verpflichten, bestimmte Beteiligungen oder Standortnutzungen zu übernehmen. Der Kanton übernimmt die dadurch entstehenden marktkonformen Mehrkosten.