Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
773.330 CH-AG

§ 3 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG - Besondere Aufgaben

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG · Besondere Aufgaben

1. Der Regierungsrat kann der AEW Energie AG mit Vertrag die Erfüllung von besonderen Aufgaben gegen Entschädigung übertragen. Die Höhe der Abgeltung der damit verbundenen Kosten ist im Vertrag marktkonform festzulegen.

2. Der Grosse Rat kann die AEW Energie AG verpflichten, bestimmte Beteiligungen oder Standortnutzungen zu übernehmen. Der Kanton übernimmt die dadurch entstehenden marktkonformen Mehrkosten.

← § 2 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG Allgemeines § 4 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →