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§ 2 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG - Obligatorische Aufgaben

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§ 2 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG · Obligatorische Aufgaben

1. Ohne Anspruch auf Entschädigung durch den Kanton erfüllt die AEW Energie AG folgende obligatorische Aufgaben

a) Sie erstellt und betreibt ein leistungsfähiges Verteilnetz für elektrische Energie so, dass damit, zusammen mit den Netzen Dritter, die Elektrizitätsversorgung der Siedlungsgebiete im ganzen Kanton sichergestellt werden kann.

b) Sie leistet allein oder durch Beteiligung an anderen Unternehmen einen Beitrag zur Elektrizitätsversorgung durch flächendeckende Lieferungen im ganzen Kantonsgebiet oder durch Belieferung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

c) * Sie erfüllt die Verpflichtungen, welche dem Kanton im Zusammenhang mit der Beschaffung von elektrischer Energie aus den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Axpo Holding AG, vormals Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK), erwachsen.

d) * Sie fördert allein oder durch Beteiligung an anderen Unternehmen im Rahmen der Zielsetzungen und Verpflichtungen der Energiegesetzgebung des Bundes und des Kantons insbesondere die Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energiequellen und Energieträgern, die Nutzung von Abwärme sowie Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

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