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§ 1 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG - Allgemeines

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§ 1 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG · Allgemeines

1. Die AEW Energie AG richtet ihre Tätigkeit grundsätzlich auf die Anforderungen des Marktes aus. Als Rahmen gelten insbesondere die Energiegesetzgebung von Bund und Kanton sowie die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts für Aktiengesellschaften.

2. Sie beachtet dabei, dass sie keine Unternehmen im freien Markt mit Sitz im Kanton Aargau übermässig konkurrenziert.

3. Sie verzichtet zur Vermeidung von übermässig beeinträchtigenden Konkurrenzsituationen insbesondere auf Mehrheitsbeteiligungen an oder auf die Übernahme von Unternehmen im Bereich ausführender Installation mit Tätigkeiten im Kanton Aargau.

4. Der Regierungsrat legt entsprechende Einschränkungen in Bezug auf Beteiligungen und Übernahmen in der Eigentümerstrategie fest.

Allgemeines § 2 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG →

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