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773.200 EnergieG CH-AG

§ 5 Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG) - Gebäudeenergieausweis

Energieeffizienz von Bauten und Anlagen
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§ 5 EnergieG · Gebäudeenergieausweis

1. Für die Angabe des Energieverbrauchs von Gebäuden besteht im Kanton der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®). Für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ist die Erstellung freiwillig.

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