Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
773.200 EnergieG CH-AG

§ 1 Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG) - Zweck

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 EnergieG · Zweck

1. Dieses Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer nachhaltigen Energiestrategie bezüglich Energieversorgung, Energieanwendung, Umwelt und Klima. Die Energiestrategie berücksichtigt die Interessen von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in ausgewogener Weise.

2. Bei staatlichen Aktivitäten im Energiebereich sind die Grundsätze der Nachhaltigkeit, der Verhältnismässigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit zu berücksichtigen.

Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG) - Zweck § 2 EnergieG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →