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764.111 WnV CH-AG

§ 9 Wassernutzungsverordnung (WnV) - Publikation, Inkrafttreten

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§ 9 WnV · Publikation, Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie wird, unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist zum Wassernutzungsgesetz (WnG) vom 11. März 2008 auf den 1. September 2008 in Kraft gesetzt.

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