764.111
WnV
CH-AG
§ 2 Wassernutzungsverordnung (WnV) - Wasserwirtschaftliches Informationssystem
§ 2 WnV · Wasserwirtschaftliches Informationssystem
1. Das BVU führt ein wasserwirtschaftliches Informationssystem. Dieses beinhaltet
a) das Gewässersystem,
b) die hydrometrischen Stationen mit ihren Pegeln und Abflussdaten,
c) die wasserrechtlichen Konzessionen und Bewilligungen,
d) die Daten der Wasserkraftwerke, deren Leistung und Energieproduktion,
e) die Rest- und Dotierwassermengen der Ausleitkraftwerke,
f) die Probeentnahmestellen für die Wasserqualität mit den entsprechenden physikalischen, chemischen und biologischen Daten,
g) Grundwasserdaten,
h) Grundwasserentnahmen für den Eigengebrauch gemäss § 3,
i) andere zweckdienliche Daten und Informationen.