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764.110 WnD CH-AG

§ 6 Wassernutzungsabgabendekret (WnD) - Einmalige Konzessionsgebühr

Nutzung der Wasserkraft
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§ 6 WnD · Einmalige Konzessionsgebühr

1. Die anstelle der Verwaltungsgebühr für die Erteilung beziehungsweise Erweiterung einer Konzession zu erhebende einmalige Konzessionsgebühr beträgt Fr. 100.- pro Kilowatt der konzessionierten mittleren Bruttoleistung.

2. Bei zweistufigen Verfahren beträgt die Konzessionsgebühr für jedes Verfahren Fr. 50.- pro Kilowatt der konzessionierten mittleren Bruttoleistung.

3. Die Minimalgebühr beträgt für alle Kraftwerke Fr. 5'000.-. Dieser Betrag ist bei Einreichung des Gesuchs zu leisten.

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