764.110
WnD
CH-AG
§ 6 Wassernutzungsabgabendekret (WnD) - Einmalige Konzessionsgebühr
Nutzung der Wasserkraft
§ 6 WnD · Einmalige Konzessionsgebühr
1. Die anstelle der Verwaltungsgebühr für die Erteilung beziehungsweise Erweiterung einer Konzession zu erhebende einmalige Konzessionsgebühr beträgt Fr. 100.- pro Kilowatt der konzessionierten mittleren Bruttoleistung.
2. Bei zweistufigen Verfahren beträgt die Konzessionsgebühr für jedes Verfahren Fr. 50.- pro Kilowatt der konzessionierten mittleren Bruttoleistung.
3. Die Minimalgebühr beträgt für alle Kraftwerke Fr. 5'000.-. Dieser Betrag ist bei Einreichung des Gesuchs zu leisten.