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764.110 WnD CH-AG

§ 5 Wassernutzungsabgabendekret (WnD) - Rückwirkung

Allgemeines
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§ 5 WnD · Rückwirkung

1. Für die unbefugte Nutzung sind die Abgaben für die letzten 10 Jahre einschliesslich des aufgelaufenen Verzugszinses geschuldet. Dies gilt auch, wenn nachträglich ein Nutzungsrecht erteilt wird.

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