764.110
WnD
CH-AG
§ 5 Wassernutzungsabgabendekret (WnD) - Rückwirkung
Allgemeines
§ 5 WnD · Rückwirkung
1. Für die unbefugte Nutzung sind die Abgaben für die letzten 10 Jahre einschliesslich des aufgelaufenen Verzugszinses geschuldet. Dies gilt auch, wenn nachträglich ein Nutzungsrecht erteilt wird.