§ 12 Wassernutzungsabgabendekret (WnD) - In Oberflächengewässer
§ 12 WnD · In Oberflächengewässer
1. Die jährliche Nutzungsgebühr für bewilligte Abwassereinleitungen beträgt bei
a) Abwasser aus einem Einfamilienhaus
1. Abwasser ungereinigt (von bestehenden Bewilligungen): Fr. 1'000.-
2. Abwasser in Klärgrube gereinigt: Fr. 700.-
3. Abwasser in Abwasserfaulraum gereinigt: Fr. 600.-
4. Abwasser in mechanisch-biologischer Abwasserreinigungsanlage gereinigt: Fr. 400.-
b) Abwasser aus einem Mehrfamilienhaus: Die Grundgebühr beträgt 100 % der entsprechenden Gebühren gemäss Litera a. Für die zweite und für jede weitere Wohnung erhöht sich die Gebühr um je 50 % der Grundgebühr.
c) Abwasser aus Gewerbe und Industrie
1. bis 5 m³ pro Tag, dem Stand der Technik entsprechend vorbehandelt oder gereinigt: Fr. 100.- bis 300.-
2. * Für je weitere 5 m³ Abwasser pro Tag erhöht sich die Gebühr um 100 %.
2. Folgende Einleitungen in oberirdische Gewässer sind gebührenfrei
a) unverschmutztes Abwasser (wie Dach-, Sicker- und Kühlwasser),
b) Abwasser von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen,
c) Abwasser aus Schwimmbecken öffentlicher Badeanstalten.