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764.110 WnD CH-AG

§ 12 Wassernutzungsabgabendekret (WnD) - In Oberflächengewässer

Übrige Nutzungen - Abwassereinleitungen
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§ 12 WnD · In Oberflächengewässer

1. Die jährliche Nutzungsgebühr für bewilligte Abwassereinleitungen beträgt bei

a) Abwasser aus einem Einfamilienhaus

1. Abwasser ungereinigt (von bestehenden Bewilligungen): Fr. 1'000.-

2. Abwasser in Klärgrube gereinigt: Fr. 700.-

3. Abwasser in Abwasserfaulraum gereinigt: Fr. 600.-

4. Abwasser in mechanisch-biologischer Abwasserreinigungsanlage gereinigt: Fr. 400.-

b) Abwasser aus einem Mehrfamilienhaus: Die Grundgebühr beträgt 100 % der entsprechenden Gebühren gemäss Litera a. Für die zweite und für jede weitere Wohnung erhöht sich die Gebühr um je 50 % der Grundgebühr.

c) Abwasser aus Gewerbe und Industrie

1. bis 5 m³ pro Tag, dem Stand der Technik entsprechend vorbehandelt oder gereinigt: Fr. 100.- bis 300.-

2. * Für je weitere 5 m³ Abwasser pro Tag erhöht sich die Gebühr um 100 %.

2. Folgende Einleitungen in oberirdische Gewässer sind gebührenfrei

a) unverschmutztes Abwasser (wie Dach-, Sicker- und Kühlwasser),

b) Abwasser von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen,

c) Abwasser aus Schwimmbecken öffentlicher Badeanstalten.

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