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764.100 WnG CH-AG

§ 3 Wassernutzungsgesetz (WnG) - Kommunale Zuständigkeit

Nutzung der Gewässer im Allgemeinen - Gegenstand und Zuständigkeiten
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§ 3 WnG · Kommunale Zuständigkeit

1. Die Gemeinden unterstützen die kantonalen Behörden beim Vollzug, insbesondere durch Kontrolle und Überwachung vor Ort.

2. Sie bezeichnen eine kommunale Stelle, welche die Aufgaben der Gemeinde sicherstellt.

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