764.100
WnG
CH-AG
§ 3 Wassernutzungsgesetz (WnG) - Kommunale Zuständigkeit
Nutzung der Gewässer im Allgemeinen - Gegenstand und Zuständigkeiten
§ 3 WnG · Kommunale Zuständigkeit
1. Die Gemeinden unterstützen die kantonalen Behörden beim Vollzug, insbesondere durch Kontrolle und Überwachung vor Ort.
2. Sie bezeichnen eine kommunale Stelle, welche die Aufgaben der Gemeinde sicherstellt.