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§ 4 Gesetz über den Hochwasserschutz, die Entwässerung und die Bodenverbesserungen im Gebiet der Reussebene (Reusstalgesetz) - Projektgenehmigung

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§ 4 Reusstalgesetz · Projektgenehmigung

1. Der Grosse Rat genehmigt die generellen Projekte des wasserbaulichen Teils.

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