761.600
CH-AG
§ 12 Gesetz über den Hochwasserschutz, die Entwässerung und die Bodenverbesserungen im Gebiet der Reussebene (Reusstalgesetz) - Inkrafttreten
§ 12 Reusstalgesetz · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft.