761.600
CH-AG
§ 11 Gesetz über den Hochwasserschutz, die Entwässerung und die Bodenverbesserungen im Gebiet der Reussebene (Reusstalgesetz) - Vollzug
§ 11 Reusstalgesetz · Vollzug
1. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt.
2. Er ist ermächtigt, für Projektierung, Ausführung und Unterhalt die notwendigen organisatorischen Massnahmen zu treffen.