761.560
CH-AG
§ 9 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Wald
§ 9 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Wald
1. Die Pflege des Waldes ausserhalb der Naturschutzzone im Gippinger Grien sowie im Giriz Koblenz richtet sich bezüglich Bestandesstruktur und Umtriebszeit nach den Zielen von § 1. Die Verjüngung erfolgt mit Arten des Naturwaldes. Die Waldwirtschaftspläne sind so zu ändern, dass die Gebiete mittel- und langfristig in eine Naturschutzzone nach § 6 überführt werden können.