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§ 9 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Wald

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§ 9 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Wald

1. Die Pflege des Waldes ausserhalb der Naturschutzzone im Gippinger Grien sowie im Giriz Koblenz richtet sich bezüglich Bestandesstruktur und Umtriebszeit nach den Zielen von § 1. Die Verjüngung erfolgt mit Arten des Naturwaldes. Die Waldwirtschaftspläne sind so zu ändern, dass die Gebiete mittel- und langfristig in eine Naturschutzzone nach § 6 überführt werden können.

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