761.560
CH-AG
§ 3 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Zoneneinteilung, angrenzende Gebiete
§ 3 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Zoneneinteilung, angrenzende Gebiete
1. Das Gebiet, bestehend aus dem Aareraum zwischen den Brücken Döttingen/Kleindöttingen und Koblenz/Felsenau, den westlich und östlich anschliessenden Auengebieten Gippinger Grien, Machnau und Giriz Koblenz samt ihrer Umgebung, sowie der Insel im Zusammenfluss Aare/Rhein, wird unterteilt in die Naturschutzzone, die Landschaftsschutzzone, die Zone für Kraftwerkanlagen, den Wald und die Wasserzone.
2. Der Plan 1:5'000 mit den Zonenabgrenzungen ist Bestandteil dieses Dekretes.
3. Im Rahmen der Nutzungsplanung sorgen Kanton und Gemeinden dafür, dass die angrenzenden Gebiete langfristig in der Regel den gleichen Schutz wie die Gebiete nach § 7 geniessen.