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§ 2 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Verhaltenspflichten

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§ 2 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Verhaltenspflichten

1. Jedermann ist verpflichtet, durch sein Verhalten die Bedeutung des Gebietes als Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu achten.

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