761.560
CH-AG
§ 2 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Verhaltenspflichten
§ 2 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Verhaltenspflichten
1. Jedermann ist verpflichtet, durch sein Verhalten die Bedeutung des Gebietes als Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu achten.