761.560
CH-AG
§ 13 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Inkrafttreten
§ 13 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Inkrafttreten
1. Dieses Dekret wird vom Regierungsrat in Kraft gesetzt und in der Gesetzessammlung publiziert, falls die aargauische Volksinitiative zu einem Gesetz über die Erhaltung und Pflege des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung vom 18. April 1986 zurückgezogen oder in der Volksabstimmung verworfen wird.