Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
761.560 CH-AG

§ 13 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret wird vom Regierungsrat in Kraft gesetzt und in der Gesetzessammlung publiziert, falls die aargauische Volksinitiative zu einem Gesetz über die Erhaltung und Pflege des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung vom 18. April 1986 zurückgezogen oder in der Volksabstimmung verworfen wird.

← § 12 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →