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§ 1 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Zweck

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§ 1 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Zweck

1. Der Klingnauer Stausee und die naturnahen Gebiete seiner Umgebung werden den nachfolgenden Schutz- und Nutzungsbestimmungen unterstellt, mit dem Ziel, sie zu erhalten und zu fördern als

a) zusammenhängendes Wasser-, Röhricht- und Auenwaldgebiet mit Flutmulden, Pionierrasen, Altwassern, Verlandungszonen, Weich- und Hartholzaue,

b) Restbestände einer ursprünglichen und gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt aargauischer Flusslandschaften,

c) international bedeutendes Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für ziehende Wasser- und Watvögel.

Zweck § 2 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung →

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