761.560
CH-AG
§ 1 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung - Zweck
§ 1 Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung · Zweck
1. Der Klingnauer Stausee und die naturnahen Gebiete seiner Umgebung werden den nachfolgenden Schutz- und Nutzungsbestimmungen unterstellt, mit dem Ziel, sie zu erhalten und zu fördern als
a) zusammenhängendes Wasser-, Röhricht- und Auenwaldgebiet mit Flutmulden, Pionierrasen, Altwassern, Verlandungszonen, Weich- und Hartholzaue,
b) Restbestände einer ursprünglichen und gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt aargauischer Flusslandschaften,
c) international bedeutendes Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für ziehende Wasser- und Watvögel.