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761.520 RUD CH-AG

§ 7 Dekret über den Schutz der Reuss und ihrer Ufer unterhalb Bremgarten (Reussuferschutzdekret, RUD) - 4. Bestehende Bauten und Anlagen, Nutzung von Grundstücken

Zonenvorschriften
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§ 7 Reussuferschutzdekret, RUD · 4. Bestehende Bauten und Anlagen, Nutzung von Grundstücken

1. Bestehende Bauten und Anlagen, welche den Vorschriften dieses Dekrets widersprechen, dürfen nur unterhalten werden.

2. Die landwirtschaftliche, gartenbauliche und waldwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke in den Sperrzonen bleibt, unter Vorbehalt von Nutzungseinschränkungen durch die kommunalen Nutzungsplanungen (§ 2 Abs. 2), gewährleistet.

3. ...

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