761.520
RUD
CH-AG
§ 4 Dekret über den Schutz der Reuss und ihrer Ufer unterhalb Bremgarten (Reussuferschutzdekret, RUD) - b) Gemeingebrauch
Zonenvorschriften
§ 4 Reussuferschutzdekret, RUD · b) Gemeingebrauch
1. Im Übrigen ist der Gemeingebrauch am Wasserlauf gestattet; doch dürfen der Pflanzen- und Tierbestand nicht geschädigt oder gefährdet werden; insbesondere sind das Befahren von Schilf- und Laichplätzen und das Einstellen von Booten im Schilf verboten.
2. ...