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761.520 RUD CH-AG

§ 4 Dekret über den Schutz der Reuss und ihrer Ufer unterhalb Bremgarten (Reussuferschutzdekret, RUD) - b) Gemeingebrauch

Zonenvorschriften
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§ 4 Reussuferschutzdekret, RUD · b) Gemeingebrauch

1. Im Übrigen ist der Gemeingebrauch am Wasserlauf gestattet; doch dürfen der Pflanzen- und Tierbestand nicht geschädigt oder gefährdet werden; insbesondere sind das Befahren von Schilf- und Laichplätzen und das Einstellen von Booten im Schilf verboten.

2. ...

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